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Fehltage bei technischen Lehrgängen in der FTZ Kirchohsen

Ab sofort gilt folgende Regelung:

Fehltage im Lehrgang werden nur aus wichtigem Grund akzeptiert.
Dieser Grund MUSS durch die Vorlage z.B. eines ärztlichen Attests, oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.
Erfolgt diese Bescheinigung nicht, kann die Teilnehmerin / der Teilnehmer nicht zur Prüfung zugelassen werden.
Zu den wichtigen Gründen zählen auch keine parallel laufenden Feuerwehrlehrgänge, wie z.B. die Truppmannausbildung.

Das Fehlen mit erforderlicher Bescheinigung kann, in Abhängigkeit des Lehrstoffs an diesem Tag, bis zu maximal einem Tag pro Lehrgang zugelassen werden.

Emmerthal, den 15. Mai 2010

Leinemann, KAL