Die Lehrgangsvoraussetzungen und -zeiten finden Sie "HIER". Die aktuelle Fehltageregelung finden Sie "Hier".
Die Anmeldung kann nur von Personen vorgenommen werden, die zuvor von Ihrem Stadt- oder Gemeindeausbildungsleiter eine gültige Lehrgangskarte erhalten haben.
Eine Abmeldung vom Lehrgang kann ausschließlich durch den Stadt- oder Gemeindeausbildungsleiter vorgenommen werden!!! In diesen Fällen setzen Sie sich bitte direkt mit Ihm in Verbindung.
Die Kontaktdaten der Stadt- und Gemeindeausbildungsleiter finden Sie im Bereich "Adressen" der Homepage der Kreisfeuerwehr durch einen "Klick" auf die jeweilige Kommune.
Klicken Sie auf die entsprechende Ausbildungsform, um sich bei einem Lehrgang anzumelden.